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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: Juli 2020

Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Fahrt mit dem FlyingCoaster ist nur jenen Personen möglich, die nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die für sie selbst eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Aufgrund der rasanten Fahrt mit abhebenden Kräften und den Fliehkräften ist die Fahrt nicht für alle geeignet.

  • Mindestkörpergröße: 120 cm
  • Mindeststartgewicht: 30 kg (inkl. Bekleidung) 
  • Höchststartgewicht: 110 kg (inkl. Bekleidung) 
  • Mindestalter: 8 Jahre
  • Personen unter 10 Jahren benötigen die Begleitung durch einen Erwachsenen zum Startplatz. 
  • Personen unter 14 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberichtigten. 

Untersagt ist die Teilnahme insbesondere für jene Personen, die unter folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen stehen:

  • Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
  • Wirbelsäulenprobleme, Schäden am Bewegungsapparat
  • Herzkrankheiten, Kreislaufschwäche
  • Herzschrittmacher (Achtung: Magnete in der Seilrolle)
  • chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen
  • Epilepsie
  • Bluthochdruck
  • psychische Erkrankungen
  • Schwangerschaft
  • kürzlich durchgeführte Augenoperationen (im Speziellen: Netzhautprobleme).
  • Personen mit starkem Oberschenkel- und/oder Körperumfang
  • Durch den Antritt der Fahrt erklärt der Fahrgast ausdrücklich, zum Zeitpunkt des Antritts des Fahrt nicht darüber in Kenntnis zu sein, unter irgendeiner der vorgenannten Beeinträchtigungen zu stehen.

Regeln für die Benützung des FlyingCoaster:

  • Es dürfen bei der Fahrt keine persönlichen Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Fahrgast selbst oder für andere darstellen.
  • Die Mitnahme von Kleinkindern oder Tieren ist untersagt.
  • Lange Haare müssen zusammengebunden werden! Schmuck, wie lange Halsketten, Piercing, Hörgeräte, und Kopfhörer können Verletzungen hervorrufen und sind vor der Fahrt zu entfernen. Brillen müssen mit einem Gummiband ausreichend gesichert sein
  • Festes Schuhwerk ist zu tragen (Die Zu- und Abstiege des FlyingCoaster befinden sich im alpinen Gelände, deshalb ist festes Schuhwerk mit Profilsohle erforderlich)!
  • Lose, herabhängende Kleidungsstücke müssen entfernt werden (z.B. Schal, etc.). die Schuhe müssen gut geschnürt sein.
  • Die Sitzgurte müssen vom Fahrgast selbständig, nach den Anweisungen des Personals angelegt werden.
  • Jeder Fahrgast muss an der Sicherheitsdemonstration teilnehmen.
  • Der Fahrgast muss an der Fahrt aktiv mitwirken.
  • Während der gesamten Fahrt müssen beide Hände ständig den Lenkbügel zum Fahrwerk umfassen.
  • Während der Fahrt, bei der Landung müssen beide Füße leicht angewinkelt und gespreizt im Abstand von ca. 50-60 cm nach vorne gehalten werden.
  • In den Bremsabschnitten muss mit den am Lenkbügel haltenden Armen ein Gegendruck erzeugt werden.
  • Die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Ausrüstung muss nach den Anweisungen des Betreibers benutzt werden! Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und muss nach der Beendigung der Fahrt wieder zurückgegeben werden!
  • Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen können die betreffenden Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Fahrpreises.
  • Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (starker Wind, Gewitter, Vereisung, etc.) einzustellen.
  • WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln, der Fahrgastbestimmungen, der Benützungsregeln oder der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.
  • Die Fahrwerke erzeugen ein starkes Magnetfeld – auf genügend  Abstand von Uhren, Handys Kameras und Speicherkarten achten

Geltungsbereich der AGBs

Die Veranstaltung und Durchführung der FlyingCoaster Fahrt und anderer Leistungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Leistungsbeschreibung

  • Die Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs- GmbH betreibt einen ca. 1km langen FlyingCoaster in Gröbming. Die Anlage ist behördlich abgenommen und durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen bewilligt.

  • Der Betreiber, die Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs- GmbH, verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

  • Der FlyingCoaster ist ein Vergnügungsgerät, das im Freien liegt und damit Witterungseinflüssen (Wind, Regen, Schmutz etc.) unterliegt. Derartige Witterungseinflüsse können nachteilige Folgen für die Gesundheit des Fahrgastes und auch für dessen Bekleidung (zum Beispiel: Verschmutzung), haben.

  • Der Fahrgast muss sich vor Antritt der Fahrt mit den Fahrgastbestimmungen vertraut machen und die Zurkenntnisnahme dieser Fahrgastbestimmungen schriftlich bestätigen.
  • Der Fahrgast hat den Anweisungen des Betreibers und dessen MitarbeiterInnen unbedingt Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen des Betreibers widersetzen, hat dieser das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Das Ticket verfällt in diesem Fall ersatzlos.
  • WARNUNG: Eine Nichtbeachtung der Fahrgastbestimmungen, der Benützungsregeln oder der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann für den Fahrgast schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben.
  • Der Fahrgast hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er der jeweils herrschenden entsprechend Witterung bekleidet ist. Wetterentsprechende Bekleidung wird vom Betreiber nicht zur Verfügung gestellt.
  • Bei der Durchführung des Programmes kann es zu Wartezeiten, insbesondere beim Check-In, bei Betriebsunterbrechungen, durch Rettungsmaßnahmen oder aufgrund von Witterungseinflüssen kommen. Wartezeiten führen zu keiner Rückvergütung des Flugpreises!

Buchungsbestätigung

Fahrgäste können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Eine verbindliche Buchung der Fahrt entsteht erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung. Ausgenommen sind Buchungen vor Ort, wenn die Kapazität eine solche Buchung zulässt – hier erhält der Gast direkt sein Fahrticket (= Buchungsbestätigung).

Leistungsänderungen

  • Die Angabe hinsichtlich der Dauer der Fahrt dient als bloßer Anhaltspunkt, nicht als fixe Termin- bzw. Zeitangabe.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Falle von Verzögerungen z. B. durch Wetter, Dunkelheit, etc., die zu einem Sicherheitsrisiko führen könnten, die Durchführung den Betrieb vorzeitig zu beenden. Die Gültigkeit von Tickets und Gutscheinen bleibt in solchen Fällen aufrecht, wenn der Fahrgast aufgrund o.a. Gründe auf seine vollständige Fahrt verzichten musste. Es besteht jedoch kein Schadenersatzanspruch bei Verzögerungen.
  • Dem Fahrgast ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen der Fahrt verschoben werden kann.
  • Die zur Bewerbung des Angebots verwendeten Fotografien und Abbildungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Diese sind unverbindlich und können variieren.

Flugtickets und Gutscheine

  • Dem Betreiber obliegt die Durchführung der Fahrt. Mit Erwerb eines Tickets oder Gutscheines ist der Kunde berechtigt, einen Termin zur Durchführung der Fahrt zu wählen.
  • Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser für 5 Jahre gültig. Der Gutschein kann danach verlängert werden.
  • Alle angeführten Preise für Gutscheine und Tickets sind Endpreise (inkl. MwSt.).
  • Die Tickets und Gutscheine sind übertragbar. Sie können an eine geeignete Person, die den Fahrgastbestimmungen entspricht, weitergegeben werden.

Nichteinlösung von Gutscheinen

  • Dem Betreiber obliegt die Durchführung der Fahrt. Mit Erwerb eines Tickets oder Gutscheines ist der Kunde berechtigt, einen Termin zur Durchführung der Fahrt zu wählen.
  • Ab Erwerb des Gutscheines ist dieser für 5 Jahre gültig. Der Gutschein kann danach verlängert werden.
  • Alle angeführten Preise für Gutscheine und Tickets sind Endpreise (inkl. MwSt.).
  • Die Tickets und Gutscheine sind übertragbar. Sie können an eine geeignete Person, die den Fahrgastbestimmungen entspricht, weitergegeben werden.

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Start der Fahrt mit dem FlyingCoaster zurücktreten.

Rücktritt durch den Veranstalter

  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren vom Betreiber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Umständen (wie z.B. Krankheit der Mitarbeiter; technische Gebrechen, behördliche Auflagen, etc.), die dies sachlich rechtfertigen, Termine kurzfristig abzusagen bzw. Fahrten oder den Betrieb abzubrechen.
  • Der Betreiber wird, sobald ihm das Vorliegen eines oben beschriebenen Witterungseinflusses bzw. eines sonstigen unvorhersehbaren Umstandes bekannt ist, versuchen, den Fluggast unter Verwendung derjenigen Kontaktdaten (E-Mail und/oder Telefonnummer), die der Fahrgast bei der Buchung angegeben hat, zu erreichen, um ihn über die Terminabsage zu informieren.
  • Den Fahrgästen wird trotzdem empfohlen, sich über eine mögliche Absage der gebuchten Fahrt vor Antritt der Reise zum Veranstaltungsort zu informieren.Die Information über die Durchführung/Absage der gebuchten Fahrt kann auf der Homepage www.flyingcoaster.at bzw. durch Kontaktieren des Büros eingeholt werden.
  • Das Fahrticket behält in diesen Fällen seine Gültigkeit. Der Fahrgast hat das Recht, die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt an einem vorher mit dem Betreiber zu vereinbarenden Ersatztermin zu absolvieren.
  • Sollte der Teilnehmer keinen solchen Ersatztermin vereinbaren können oder wollen, erstattet der Betreiber den Ticketpreis in voller Höhe zurück.

Haftung für Mängel und Schäden

  • WARNUNG: Die Benutzung des FlyingCoaster ist insbesondere aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und Fliehkräften für den Fahrgast mit Risiken und Gefahren für dessen Leib und Leben verbunden. Eine Nichtbeachtung dieser AGB und Fahrgastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben. Der Fahrgast ist sich darüber im Klaren, dass der Betreiber für Personenschäden bzw. Ableben des Fahrgastes nur dann und nur in dem Ausmaß schadenersatzpflichtig wird, so und insoweit der Betreiber jene Personenschäden bzw. Ableben schuldhaft und rechtswidrig verursacht hat. Der Fahrgast versteht, dass es aufgrund des Wesens der Anlage in gewissen Fallkonstellationen (wie z.B. höhere Gewalt; unvorhersehbare Umwelteinflüsse; unverschuldetes technisches Versagen; etc.) möglich ist, dass er Personenschäden und/oder Vermögensschäden erleidet oder gar verstirbt, ohne dass er bzw. seine Nachkommen dafür den Betreiber erfolgreich in Haftung ziehen können.
  • Der Fahrgast hat in Beachtung dieser AGB und Fahrgastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, selbst geeignete Vorkehrungen (zum Beispiel: in verschließbare Gewandtasche geben) dagegen zu treffen, dass er während der Fahrt keine von ihm mitgeführte persönliche Gegenstände verliert.
  • Unfälle und Schäden sind vom Fahrgast umgehend dem Betreiber bekannt zu geben!
  • Die Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs- GmbH haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (wie zu Beispiel Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Seuche). Ein trotz angemessener Schutzvorrichtungen eintretender EDV-Ausfall (zum Beispiel durch Computerviren, Hacker-Angriff), ist auch ein Fall höherer Gewalt anzusehen.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des FlyingCoaster gilt, sofern die Streitigkeit Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem/einer UnternehmerIn betrifft (= unternehmensbezogenes Geschäft betrifft, mit Bestellung/Buchung die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für A-8962 Gröbming (= Sitz der Abenteuerpark Betriebs- u. Errichtungs- GmbH) als vereinbart.

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des FlyingCoaster haben jedenfalls ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes Anwendung zu finden, und zwar sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses und der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes gelten als mit Bestellung/Buchung einvernehmlich ausgeschlossen; desgleichen auch die allfällige Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.